STURMSCHÄDEN - VERSICHERUNGEN
Unglücks-Peter Theo wird von Luis in Trier-Nord heimgesucht
Das Sturmtief Luis scheint Rheinland-Pfalz – bis auf einige Äste, abgehängte bzw. umgeworfene Wahlplakate und einzelne Bäume – soweit verschont zu haben. Doch unser Foto – und es wird nicht das einzige sein – zeigt, dass die bisher nicht im Einzelnen dokumentierten Versicherungsfälle spätestens am Montag ein ganz anderes Bild zu Tage bringen.
Der von einem Hauseigentümer angestellte Theo Löwen hatte am Freitag, dem 12 März 2021, ein Rollgerüst in der Dr. Altmann Straße aufgestellt und festgeschnürt. – Am heutigen Nachmittag konnte er nur noch das uns zugesandte Bild von seiner Arbeit vorfinden: das auf ein Auto umgefallene Gerüst mit damit einhergehendem „technischen Totalschaden“ (des Fahrzeugs).
Was bleibt ist die Frage: wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Die Sturmschaden- oder die Gebäudeversicherung. – Theo Löwen wird jedenfalls heute Nacht und auch die folgende Nacht nicht so gut schlafen können wie sonst. Glücklicherweise hat der Hauseigentümer versicherungstechnisch vorgebeugt.
Unser redaktioneller Partner, die Trierer Umschau hat vor einigen Tagen von WetterOnline.de eine geradezu passende Presseinformation erhalten, welche wir RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg Immobilienmakler gerne in diesem Zusammenhang für Hauseigentümer, aber auch all diejenigen, welche von den Folgen des Sturms betroffen sein können, hier übernehmen möchten:
Stürmische Zeiten: Wer zahlt wenn’s kracht?
Erst Klaus, dann Luis – gleich zwei Stürme halten Deutschland in Atem. Der starke Wind richtet stellenweise massive Schäden an. Betroffenen stellt sich schnell die Frage, wer für eventuelle Sturmschäden aufkommt. Im Folgenden haben wir grob aufgeschlüsselt, welche Versicherung welche Kosten übernimmt.
Ab dieser Windstärke zahlen Versicherungen
„Windige Zeiten in Deutschland: Die Stürme KLAUS und LUIS fegen mit Böen bis 110 Kilometer pro Stunde über Deutschland hinweg. Schäden durch umstürzende Bäume und fliegende Gegenstände sind die Folge,“ erklärt Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline. Das kann für die Geschädigten richtig teuer werden. Die Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen: https://www.wetteronline.de/?gid=10609&lat=49.750&locationname=Trier&lon=6.633&pcid=pc_aktuell_local&pid=p_aktuell_local&sid=SortableTable
Schäden am Gebäude
Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.
Für Detailfragen wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung.
P.S. Zitat von Theo Löwen: „Mein jüngster Enkel heißt auch Luis – mit ihm habe ich mehr Glück und vor allem viel mehr Freude als mit dem Sturmtief Luis!“
Text-Rahmen: Trierer Umschau für „RE/MAX Team Immobilien“
Quelle: WetterOnline.de – 13. März 2021
Foto: © Theo Löwen