Gericht entscheidet: Solaranlage darf teilweise vom Nachbarnhaus verschattet werden​

Das Thema Heizungen erneuern und eine mögliche Kombination von fossilem Brennträger und Solaranlage war bereits im März dieses Jahres Thema in der Trierer Umschau (vgl.
https://www.trierer-umschau.de/heizungsanlage-erneuern-gut-fuers-klima-und-die-haushaltskasse/ ). Und die Fortsetzung der Förderung von Photovoltaikanlagen wurde ebenso besprochen (vgl. https://www.trierer-umschau.de/photovoltaik-biogas-oder-windenergie-anlagen-anno-2001-ist-eine-foerderung-weiter-gesichert/ )

Dass hier nicht alles „reibungslos“ von Statten geht und man sich in Bezug auf die „ideale“ Platzierung seiner Photovoltaikanlage in Sachen Neubauprojekte in der Nachbarschaft irren kann, belegt der uns vom LBS-Infodienst Recht & Steuern zugesandte Text: der Eigentümer einer Photovoltaikanlage ging vor das Verwaltungsgericht um gegen den genehmigten Neubau seines Nachbarn zu klagen. Das Urteil dürfen wir Ihnen mit dem vollständig übernommenen Text vorstellen:

„Schädlicher Schatten
Eigentümer einer Solaranlage wandte sich gegen seinen Nachbarn

Wer auf seinem Dach eine Solaranlage errichtet, der hofft natürlich auch, dass diese Anlage üppige Erträge an Sonnenenergie erbringt. Bei einem Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen drohte das nicht mehr zu funktionieren, weil ein geplanter und genehmigter Neubau das Dach mit der Photovoltaikanlage verschattet hätte. Er klagte dagegen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, denn hier liege ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor. Doch die Richter wiesen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten worden seien. Sie dienten ja gerade dazu, die Nachbarn vor zu großen Übergriffen zu schützen. Eine teilweise Verschattung des Solardaches sei hinzunehmen.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 B 1616/20)“

Vortext: Christoph Maisenbacher
Haupttext / Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern – 22. Mai 2021
Danke an die Bundesgeschäftsstelle LBS für die Erlaubnis die im LBS Infodienst Recht und Steuern zur Verfügung gestellten Texte auf der RE/MAX-Team-Immobilien-Seite veröffentlichen zu dürfen.
Foto: © Tomicek / LBS

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